Zählerstandsgangmessung

Die sogenannte Zählerstandsgangmessung bezieht sich auf den Stromverbrauch und bezeichnet die Messung einer Reihe viertelstündig ermittelter Zählerstände. Diese Definition ist in § 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt. Um in diesem Viertelstundentakt zu messen, muss die zu messende Messstelle mit einem intelligenten Messsystem („Smart Meter“) ausgestattet sein.

Glossar