Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSb)

Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist jedes Unternehmen, das die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb – also die Verpflichtung zur Wahrnehmung des Messstellenbetriebs - von einem Betreiber von Energieversorgungsnetzen übernommen hat. In der Regel handelt es sich bei dem gMSB um den örtlichen Netzbetreiber, da dies im MsbG so geregelt ist. Jedoch kann der Netzbetreiber die Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme an ein anderes Unternehmen übertragen.

Glossar