Von wem bekomme ich die Rechnung?

Ein Großteil der Kunden erhält aktuell eine jährliche Rechnung für die Energielieferung inkl. der Mess- und Netzentgelte sowie der gesetzlichen Umlagen (z.B. EEG-Umlage) und Steuern durch den Energielieferanten. Durch die Neuerungen des Messstellenbetriebsgesetzes ist der Lieferant nicht mehr dazu verpflichtet, die Abrechnung der Messentgelte bei modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durchzuführen. Es ist daher möglich, dass der örtliche Messstellenbetreiber Ihnen eine separate Rechnung für die Bereitstellung und den Betrieb des Stromzählers schickt.


Fragen und Antworten

Mein Smart Meter

Was ist der nationale Smart Meter Rollout?

Der Begriff "Smart Meter" lässt sich mit "intelligente Messtechnik" ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau intelligenter Messtechnik in allen deutschen Haushalten und ...
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Warum findet der Smart Meter Rollout statt?

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten. Ein Stromnetz ...
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Was regelt das Messstellenbetriebsgesetz?

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt und zuletzt 2023 ...
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