Ein Großteil der Kunden erhält aktuell eine jährliche Rechnung für die Energielieferung inkl. der Mess- und Netzentgelte sowie der gesetzlichen Umlagen (z.B. EEG-Umlage) und Steuern durch den Energielieferanten. Durch die Neuerungen des Messstellenbetriebsgesetzes ist der Lieferant nicht mehr dazu verpflichtet, die Abrechnung der Messentgelte bei modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durchzuführen. Es ist daher möglich, dass der örtliche Messstellenbetreiber Ihnen eine separate Rechnung für die Bereitstellung und den Betrieb des Stromzählers schickt.