Wie kommen die vorgesehenen Preisobergrenzen zustande?
Einfache Antwort:
Die Preisobergrenzen wurden vom Gesetzgeber aufgrund einer detaillierten Studie festgelegt und sollen sicherstellen, dass einerseits für Sie als Kunde die Zusatzkosten möglichst gering sind und andererseits dem Messstellenbetreiber durch den Smart Meter Rollout langfristig keine Verluste entstehen.
Detaillierte Antwort:
Die Preisobergrenzen spiegeln das individuelle sowie das gesamtwirtschaftliche Nutzenpotenzial der Berechnungen aus der Kosten-Nutzen-Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums wider. Die Kosten-Nutzen-Analyse wurde im Auftrag der Bundesregierung von der Beratungsgesellschaft Ernst & Young erstellt. Auf Verbraucherseite wurden hierbei allein die möglichen Einsparungen durch die erhöhte Verbrauchstransparenz berücksichtigt.