Mit der Einführung der neuen Technik ändern sich gemäß § 30 MsbG die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Wie viel Sie in Zukunft für Ihren Zähler und die Messung zahlen, hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab.
Der Gesetzgeber sieht für verschiedene Verbrauchsklassen unterschiedliche Entgelte vor und hat Obergrenzen festgelegt. Die jeweiligen Preise können dem offiziellen Preisblatt des Messstellenbetreibers entnommen werden, welches im Internet veröffentlicht wird.