Es ist gesetzlich geregelt, dass die neuen Zähler nicht mehr Strom verbrauchen dürfen als die alten Ferraris-Zähler. Die Eigenverbräuche des Zählers und des Gateways werden nicht erfasst und somit dem Anschlussnehmer auch nicht in Rechnung gestellt. Der Stromverbrauch der Geräte wird als Netzverlust ausgewiesen. § 21 Absatz 1 Nr. 5 des Messstellenbetriebsgesetzes können Sie entnehmen, dass die Grenzen des Eigenverbrauches endgültig erst noch durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden müssen. Nach aktuellem Kenntnisstand soll der Gesamtverbrauch eines intelligenten Messsystems sechs Watt nicht überschreiten.