Die Einführung von intelligenten Messsystemen (iMSys) betrifft zunächst nur die Zähler für den Stromverbrauch. Allerdings gibt es bereits jetzt gesetzliche Bestimmungen für Gaszähler und ihre digitale Anbindung.
Wenn Ihr derzeitiger, analoger Gaszähler nur zur Nacheichung oder Wartung ausgebaut wird, kann dieser Zähler trotzdem wieder verbaut werden. Wenn Sie möchten, dass auch Ihr Gaszähler fernausgelesen wird und Sie bereits ein iMSys bei sich installiert haben, ist es grundsätzlich möglich, den Gaszähler ebenfalls über das iMSys an die Fernauslesung anbinden zu lassen. Hierzu ist ggf. ein Wechsel des Gaszählers oder die Erweiterung mit einem zusätzlichen Modul erforderlich.
Neue Gas-Messeinrichtungen mit registrierender Leistungsmessung können noch bis zum 31. Dezember 2024 eingebaut und jeweils bis zu acht Jahre ab Einbau genutzt werden, wenn ihre Nutzung nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist.
Neue Gaszähler dürfen nur noch verbaut werden, wenn sie die technischen Voraussetzungen erfüllen, um zukünftig mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden zu werden. Messeinrichtungen für Gas benötigen keine gesonderte Schnittstelle für diese Anbindung. Auch ältere Gaszähler mit sog. Impulsschnittstellen lassen sich durch einen Adapter einfach in das iMSys einbinden. Eine Anbindung von Messeinrichtungen für Gas an das Smart-Meter-Gateway erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.