Kann mein Vermieter über meinen Messstellenbetreiber und meinen neuen Zähler entscheiden?

In besonderen Fällen gestattet der Gesetzgeber im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), dass der Anschlussnehmer (Vermieter) den Messstellenbetreiber und damit auch den Zähler für den Anschlussnutzer (Mieter) auswählt:

Gemäß § 6 Absatz 1 des MsbG kann der Anschlussnehmer den Messstellenbetreiber auswählen, wenn




  • dadurch alle Zählpunkte der Liegenschaft für Strom mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden,

  • neben dem Messstellenbetrieb Strom mindestens ein zusätzlicher Messstellenbetrieb der Sparten Gas, Fernwärme oder Heizwärme über das Smart Meter Gateway gebündelt wird und

  • der gebündelte Messstellenbetrieb für jeden betroffenen Anschlussnutzer der Liegenschaft im Vergleich zur Summe der Kosten für den bisherigen getrennten Messstellenbetrieb zu keinen Mehrkosten führt.

  • Der Anschlussnehmer (Vermieter) muss Sie spätestens einen Monat vorab schriftlich über sein Vorhaben informieren. Ihr Recht zur freien Wahl eines Energielieferanten und Ihres Stromtarifs wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.


Fragen und Antworten

Mein Smart Meter

Was ist der nationale Smart Meter Rollout?

Der Begriff "Smart Meter" lässt sich mit "intelligente Messtechnik" ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau intelligenter Messtechnik in allen deutschen Haushalten und ...
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Warum findet der Smart Meter Rollout statt?

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten. Ein Stromnetz ...
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Was regelt das Messstellenbetriebsgesetz?

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